Jeder Zahnverlust verursacht Veränderungen und Abbau des zahntragenden Kieferabschnitts.
Für ein Implantat werden sowohl eine Mindest-Knochentiefe als auch ein Sicherheitsabstand im Unterkiefer zum Nervenkanal vorausgesetzt. Die Knochentiefe wird durch spezielle Röntgendiagnostik ermittelt.
Die reale Knochenhöhe wird mit Hilfe einer Tiefziehschiene mit eingearbeiteten Metallkugeln ermittelt. Bei digitalen Röntgengeräten kann gegebenenfalls auf die Messaufnahmen verzichtet werden, da sie über ein integriertes Messtool verfügen. Zur Detailabklärung kann es erforderlich sein, zusätzliche Aufnahmen von einzelnen Zahnabschnitten zu machen.
Durch die Computertomographie kann die Lage der später zu setzenden Implantate im Vorfeld schon auf den Millimeter bestimmt werden.
Die langzeitprovisorische Versorgung wird daraufhin im Labor hergestellt und während des OP-Termins nach Einpflanzung der Implantate sofort eingepasst.
Der Eingriff wird in der Regel unter Lokalanästhesie geführt, bei größeren und längeren Eingriffen ist es auch möglich, diese in Vollnarkose ambulant durchzuführen. Dies führt zu einem stressfreien Ablauf für den Patienten.
Röntgenaufnahmen mit Messkugeln
Mit einer Messkugelschablone können das vertikale Knochenangebot und die mögliche Implantatlänge festgestellt werden.
Mit einem Sägeschnittmodell kann auch die Schleimhaut geschätzt und übertragen werden.
Eine Führungsschablone legt die Lage der Implantate auf dem Kieferkamm fest.